Der aktuelle Status der EU-Whistleblowing-Richtlinie
Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie der EU ist bereits im Dezember 2021 abgelaufen. Allerdings hat nur ein Mitgliedstaat die Richtlinie rechtzeitig umgesetzt: Malta verfügt bereits seit 2013 über ein Whistleblowing-Gesetz, das 2021 kurzfristig geändert wurde, damit es die Bestimmungen der EU-Richtlinie erfüllt.
In den übrigen Ländern kam es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des nationalen Gesetzes. Unterschiedliche Auslegungen der Richtlinie haben zudem zu Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten geführt und eine eher chaotische Gesetzeslandschaft geschaffen. Die Europäische Kommission musste zahlreiche formelle Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um die Umsetzung zu beschleunigen.
Zum heutigen Zeitpunkt haben alle Mitgliedstaaten das Gesetz verabschiedet, mit Ausnahme von Polen und Estland, wo es offenbar zu weiteren Verzögerungen kommt. Das Vereinigte Königreich und Schweiz – beides keine EU-Mitglieder – werden die Richtlinie nicht umsetzen. Britische oder schweizerische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in einem der EU-Mitgliedstaaten könnten jedoch dennoch betroffen sein.
Die Richtlinie in Kürze
Die Europäische Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist im Jahr 2019 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es ein hohes Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger zu etablieren und zu fördern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Richtlinie gewährt Personen, die Fehlverhalten im beruflichen Kontext melden, Schutz durch ein dreistufiges System:
- über interne (obligatorische) Meldemechanismen von Organisationen;
- über externe zuständige Behörden;
- über öffentliche Meldungen in den Medien.
Fristen
Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, die Vorschriften der Richtlinie umzusetzen.
Organisationen mit 50 bis 249 Mitarbeiter*innen müssen die Vorschriften bis zum 17. Dezember 2023 umsetzen.
Rechtskonform dank SpeakUp
Was sind die genauen Anforderungen an das interne Meldesystem?
Unternehmen müssen:
- Meldungen auf sichere, DSGVO-konforme Weise verarbeiten und speichern
- den Eingang von Meldungen bestätigen und innerhalb bestimmter Fristen Folgemaßnahmen ergreifen
- Hinweisgeber*innen die Möglichkeit geben, sowohl schriftlich, als auch mündlich Meldung zu erstatten
Die SpeakUp-Plattform erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie an den internen Meldekanal nicht nur, sondern übertrifft sie sogar.
Wie kann meine Unternehmen die geltenden Whistleblowing-Vorschriften erfüllen?
Höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards
Wie können Sie die Sicherheit Ihres Meldesystems garantieren?
Für unsere Kunden ist uns nur das Beste gut genug. Aus diesem Grund haben wir die SpeakUp-Lösung mit den umfassendsten Kontrollmechanismen ausgestattet.
Wir sind der einzige Anbieter, der vierteljährlich hinsichtlich aller betrieblicher Aspekte (einschließlich menschlicher Übersetzungen) nach ISAE3000 Typ II (äquivalent zu SOC2) geprüft wird. Unser ISAE3000-Typ-II-Zertifizierungsprogramm weist die kontinuierliche Einhaltung der folgenden Standards nach:
- ISO27001
- ISO27002
- ISO27701
- DSGVO
Eine europäische Lösung
Wie wird Whistleblowing in Europa wahrgenommen?
Als einer der ersten europäischen Anbieter einer Lösung in diesem Bereich verstehen wir die europäische Whistleblowing-Kultur besser als jedes andere Unternehmen. Das macht uns zu einem hervorragenden Partner für Hunderte von europäischen Unternehmen. Neben der EU-Whistleblowing-Richtlinie haben wir unsere Kunden auch im Umgang mit den folgenden Themen unterstützt:
- DSGVO (EU)
- Schrems II (EU)
- Sapin II (FR)
- Lieferkettengesetz (DE)
- Public Interest Disclosure Act (UK)
Wir gewährleisten, dass alle SpeakUp®-Daten innerhalb des EWR+ gespeichert und verarbeitet werden.
Unser Whitepaper zur Whistleblowing-Richtlinie der EU
Was sind die wichtigsten Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie? Was sind die Kriterien für das Hinweisgeber-System in Unternehmen? Gelten in allen EU-Mitgliedstaaten die gleichen Regeln? Welche Punkte muss ich in meiner Whistleblowing-Richtlinie anpassen?